satzung/satzung.tex

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2019-04-10 16:54:58 +02:00
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\title{Satzung des \\ \emph{Chaos Computer Club Potsdam} e.~V. (CCCP)}
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\date{Errichtet am 10.~April 2019 in Potsdam}
\begin{document}
\maketitle
\pagestyle{myheadings}
\markboth{Satzung des \emph{Chaos Computer Club Potsdam} e.~V. (CCCP)}{Satzung des \emph{Chaos Computer Club Potsdam} e.~V. (CCCP)}
\begin{multicols}{2}
\section{Name, Sitz, Zweck und Geschäftsjahr}
\label{par:name-sitz-zweck}
\begin{enumerate}[label={(\arabic*)}]
\item
Der Verein trägt den Namen \emph{Chaos Computer Club Potsdam} e.~V. (CCCP).
Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden.
Sitz des Vereins ist Potsdam.
\item
Zweck des Vereins ist die Vernetzung von IT-Fachleuten und verwandten Fachpersonen mit dem Ziel des Betriebs eines Vereinsheims für Datenreisende.
Der Verein fühlt sich dem Chaos Computer Club e.~V., Sitz Hamburg, und dessen Zielen verbunden.
\item
Der Verein veranstaltet hierzu Tagungen, organisiert Erfahrungsaustausch, macht Beratungsangebote, sammelt Schenkungen, vergibt Preise, Zuschüsse und Stipendien und ergreift darüber hinaus alle zur Verfolgung des Vereinszwecks für sinnvoll erachteten Maßnahmen.
\item
Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
\end{enumerate}
\section{Mitgliedschaft}
\label{par:mitgliedschaft}
\begin{enumerate}[label={(\arabic*)}]
\item
Die Mitgliedschaft im Verein steht allen natürlichen Personen offen, die den Vereinszweck zu fördern in der Lage sind.
Sie wird durch Antrag beim Vorstand und schriftliche Mitteilung der Aufnahme erworben.
\item
Die Mitgliedschaft endet
\begin{enumerate}[label={\arabic*.}]
\item
durch schriftliche Austrittserklärung gegenüber einem Vorstandsmitglied,
\item
durch Tod oder
\item
durch Ausschluss aus dem Verein.
\end{enumerate}
\item
Der Vorstand kann Mitglieder wegen vereinsschädigenden Verhaltens sowie wegen Verstoßes gegen Verpflichtungen gemäß §~\ref{par:rechte-pflichten-mitglieder} aus dem Verein ausschließen.
Der Ausschluss ist an die letzte mitgeteilte Anschrift des betreffenden Mitglieds mitzuteilen und ist zum Zeitpunkt der Absendung wirksam.
Dem Ausgeschlossenen steht die Berufung bei der nächsten Mitgliederversammlung offen; diese entscheidet gegebenenfalls über die rückwirkende Unwirksamkeit des Ausschlusses.
\item
Innerhalb der ersten drei Monate der Mitgliedschaft ist ein Ausschluss auch ohne Vorliegen von Gründen möglich (Probezeit). Eine Berufung ist hierbei ausgeschlossen.
\end{enumerate}
\section{Rechte und Pflichten der Mitglieder}
\label{par:rechte-pflichten-mitglieder}
\begin{enumerate}[label={(\arabic*)}]
\item
Alle Vereinsmitglieder haben die Pflicht,
\begin{enumerate}[label={\arabic*.}]
\item
jederzeit die Interessen des Vereins zu wahren,
\item
festgesetzte Umlagen und Beiträge unverzüglich bei Fälligkeit zu zahlen,
\item
dem Vorstand laufend und unverzüglich ihre aktuelle Anschrift mitzuteilen und
\item
auf gesonderte Ladung durch den Vorstand hin an Vorstandssitzungen und Mitgliederversammlungen teilzunehmen.
\end{enumerate}
\item
Alle Vereinsmitglieder haben das Recht, an der Mitgliederversammlung teilzunehmen und dort abzustimmen.
\item
Eine Gemeinschaft von mehr als drei Vereinsmitgliedern hat das Recht, vom Vorstand unter Nennung gewünschter Tagesordnungspunkte und gegebenenfalls abzustimmender Beschlussvorlagen die Einberufung einer Mitgliederversammlung zu verlangen.
Diese Mitgliederversammlung hat binnen vier Wochen nach Eingang beim Vorstand stattzufinden.
\end{enumerate}
\section{Organe}
\label{par:organe}
Organe des Vereins sind
\begin{itemize}[label={}]
\item
die Mitgliederversammlung und
\item
der Vorstand.
\end{itemize}
\section{Mitgliederversammlung}
\label{par:mitgliederversammlung}
\begin{enumerate}[label={(\arabic*)}]
\item
Die Mitgliederversammlung tritt mindestens einmal pro Kalenderjahr zusammen.
Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand mit einer Ladungsfrist von mindestens 14~Tagen und Angabe einer Tagesordnung schriftlich einberufen.
Mitgliederversammlungen finden stets als Präsenzveranstaltung statt.
\item
Jedes Mitglied hat eine Stimme.
Stimmrechtsübertragungen sind unzulässig und unwirksam.
\item
Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
Stimmenthaltungen werden nicht mitgezählt.
\item
Jede ordnungsgemäß geladene Mitgliederversammlung ist beschlussfähig.
\item
Versammlungsleiter ist der 1.~Vorsitzende, der 2.~Vorsitzende als sein Vertreter oder ein von der Mitgliederversammlung zu Beginn zu wählender Versammlungsleiter.
\item
Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift anzufertigen, die allen Mitgliedern binnen vier Wochen nach der Versammlung zuzustellen ist.
\end{enumerate}
\section{Vorstand}
\label{par:vorstand}
\begin{enumerate}[label={(\arabic*)}]
\item
\label{itm:vorstand}
Der Vorstand besteht aus
\begin{itemize}[label={}]
\item
dem 1.~Vorsitzenden,
\item
dem 2.~Vorsitzenden und
\item
dem Schatzmeister.
\end{itemize}
Diese werden von der Mitgliederversammlung gewählt und sind Vorstand im Sinne des §~26 BGB.
Sie vertreten den Verein jeweils allein gerichtlich und außergerichtlich.
\item
Darüber hinaus kann die Mitgliederversammlung bis zu drei Beisitzer als stimmberechtigte Vorstandsmitglieder wählen.
Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen, Stimmenthaltungen werden nicht mitgezählt.
Der Vorstand regelt seine Geschäftsverteilung durch gesonderten Vorstandsbeschluss und darf einzelnen Vereinsmitgliedern Vollmachten zur Vertretung des Vereins in bestimmten Angelegenheiten erteilen.
\item
Vorstandssitzungen werden vom 1. oder 2.~Vorsitzenden mit einer Ladungfrist von drei Tagen schriftlich einberufen.
Der Einberufende kann bestimmen, dass die Sitzung mittels fernmündlicher oder sonstiger Nachrichtenübermittlung geschieht.
Eine Vorstandssitzung ist beschlussfähig, wenn sie ordnungsgemäß geladen wurde und mehr als die Hälfte der stimmberechtigten Vorstandsmitglieder anwesend sind.
Über die Beschlüsse ist eine Niederschrift anzufertigen, die allen Vorstandmitgliedern binnen einer Woche nach der Sitzung zuzustellen ist.
\item
Der Vorstand kann einzelne Personen als Berater hinzuziehen, diese haben dann kein Stimmrecht im Vorstand.
\item
Die Vorstandsmitglieder bleiben im Amt, bis die Mitgliederversammlung einen Nachfolger wählt.
Dies soll in der Regel nach zweijähriger Amtzeit geschehen; die Wiederwahl ist zulässig.
Erklärt ein Beisitzer gegenüber dem Vorstand seinen Rücktritt, so scheidet er damit aus.
Erklärt ein Vorstandsmitglied nach~\ref{itm:vorstand} gegenüber dem Vorstand seinen Rücktritt oder scheidet aus dem Verein aus oder ist langfristig an der Ausübung seines Amtes gehindert, so wählt die Mitgliederversammlung binnen vier Wochen einen Nachfolger.
\item
Die Vorstandsmitglieder sind von den Beschränkungen des §~181 BGB befreit.
\end{enumerate}
\section{Finanzen}
\label{par:finanzen}
\begin{enumerate}[label={(\arabic*)}]
\item
Der Verein finanziert seine Tätigkeit durch Beiträge, Umlagen und Schenkungen, ferner durch Erlöse aus Veranstaltungen und sonstigen dem Vereinszweck dienenden Maßnahmen.
Der Verein ist nicht auf eigenwirtschaftliche Tätigkeit ausgerichtet und soll keine Gewinne erzielen, sondern vielmehr als Idealverein wirken.
Entstehende Kosten und Defizite sind durch Beiträge und Umlagen der Mitglieder auszugleichen.
\item
Beitrags- und Umlageverpflichtungen sowie Vorgaben zur Mittelverwendung werden durch vom Vorstand erlassene Ordnungen geregelt.
Über die Annahme von Schenkungen entscheidet der Vorstand.
Der gesamte Vorstand ist gegenüber der Mitgliederversammlung für die Finanzen des Vereins verantwortlich und hat dieser mindestens einmal im Kalenderjahr einen Finanzbericht zu erstatten, woraufhin die Mitgliederversammlung über die Entlastung des Vorstands abzustimmen hat.
\item
Zur Finanzierung besonderer Vorhaben oder zur Beseitigung finanzieller Schwierigkeiten des Vereins können von den Mitgliedern Umlagen erhoben werden.
Über die Notwendigkeit, Höhe und Fälligkeit von Umlagen und den Kreis der zahlungspflichtigen Mitglieder entscheidet die Mitgliederversammlung mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
Die Höhe der Umlage darf das Sechsfache des zuletzt festgesetzten monatlichen Mitgliedsbeitrags nicht übersteigen.
\end{enumerate}
\section{Satzungsänderungen}
\label{par:satzungsaenderungen}
\begin{enumerate}[label={(\arabic*)}]
\item
Über Änderungen und Ergänzungen dieser Satzung entscheidet die Mitgliederversammlung mit Dreiviertelmehrheit.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Satzung unwirksam sein oder werden, so gelten sie als durch solche wirksame Satzungsbestimmungen ersetzt, die dem Zweck der jeweiligen Bestimmung am nächsten kommen.
\item
Satzungsänderungen, die von Aufsichts\mbox{-,} Gerichts- oder Finanzbehörden aus formalen Gründen verlangt werden, kann der Vorstand von sich aus vornehmen.
Diese Satzungsänderungen müssen der nächsten Mitgliederversammlung mitgeteilt werden.
\end{enumerate}
\section{Auflösung}
\label{par:aufloseung}
Die Auflösung des Vereins geschieht durch Beschluss der Mitgliederversammlung mit Dreiviertelmehrheit.
Die Mitgliederversammlung hat einen Liquidator zu bestellen.
Diesbezügliche Bekanntmachungen erfolgen im \emph{elektronischen Bundesanzeiger}.
Ein eventueller Liquidationserlös wird nicht an die Vereinsmitglieder ausgeschüttet, sondern kommt einem von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit zu bestimmenden Zweck oder Empfänger zu.
Mangels anderslautenden Beschlusses fällt der Liquidationserlös an das Land Brandenburg.
\section{Kommunikation}
\label{par:kommunikation}
Schriftliche Erklärungen im Sinne dieser Satzung sind handschriftlich unterschriebene Dokumente in Papierform sowie mit geeigneten Mitteln signierte elektronische Dokumente (E-Mail).
\end{multicols}
\bigskip
\noindent Potsdam, 10. April 2019
\bigskip
\begin{textinput}{\linewidth}%
Unterschriften Gründungsmitglieder
\vspace{100mm}%
\end{textinput}%
\end{document}