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\title{Satzung des \\ \emph{Chaostreff Potsdam} e.~V. (CCCP)}
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\author{\includegraphics[width=75mm, trim=1.28mm 1.28mm 1.28mm 1.28mm]{title.pdf}}
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\date{Errichtet am 10.~April 2019 in Potsdam \\ 1.~Änderungsfassung vom 31.~Mai 2019}
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\date{Errichtet am 10.~April 2019 in Potsdam \\ 2.~Änderungsfassung vom 14.~Juli 2019}
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\begin{document}
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@ -121,7 +121,7 @@
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\item
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Alle Vereinsmitglieder haben das Recht, an der Mitgliederversammlung teilzunehmen und dort abzustimmen.
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\item
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Eine Gemeinschaft von mehr als drei Vereinsmitgliedern hat das Recht, vom Vorstand unter Nennung gewünschter Tagesordnungspunkte und gegebenenfalls abzustimmender Beschlussvorlagen die Einberufung einer Mitgliederversammlung zu verlangen.
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Eine Gemeinschaft von mindestens dem zehnten Teil der Mitglieder hat das Recht, vom Vorstand unter Nennung gewünschter Tagesordnungspunkte und gegebenenfalls abzustimmender Beschlussvorlagen die Einberufung einer Mitgliederversammlung zu verlangen.
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Diese Mitgliederversammlung hat binnen vier Wochen nach Eingang beim Vorstand stattzufinden.
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\end{enumerate}
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@ -155,7 +155,8 @@ Organe des Vereins sind
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\item
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Versammlungsleiter ist der 1.~Vorsitzende, der 2.~Vorsitzende als sein Vertreter oder ein von der Mitgliederversammlung zu Beginn zu wählender Versammlungsleiter.
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\item
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Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift anzufertigen, die allen Mitgliedern binnen vier Wochen nach der Versammlung zuzustellen ist.
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Die Mitgliederversammlung bestimmt zu Beginn einen Protokollführer, der über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung eine Niederschrift anfertigt und diese unterzeichnet.
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Die Niederschrift ist allen Mitgliedern binnen vier Wochen nach der Versammlung zuzustellen.
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\end{enumerate}
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\section{Vorstand}
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@ -243,6 +244,6 @@ Schriftliche Erklärungen im Sinne dieser Satzung sind handschriftlich unterschr
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\noindent Potsdam, 31. Mai 2019
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\noindent Potsdam, 14. Juli 2019
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\end{document}
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